- Es gehört zur Sunna des Muslims, wenn er sein Haus verlässt und sich auf den Weg zur Moschee macht, das Bittgebet für den Weg zur Moschee zu sprechen:
Abdullah ibn Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete: „… dann rief der Muezzin zum Gebet, und er (der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm)) trat heraus und sprach: ‚Allahumma aj'al fi qalbi nuran wa fi lisani nuran waj'al fi sam'i nuran waj'al fi basari nuran waj'al min khalfi nuran wa min amami nuran waj'al min fawqi nuran wa min tahti nuran, Allahummah a'tini nuran (O Allah, erleuchte mein Herz, meine Zunge, meine Ohren und meine Augen, hinter mir, vor mir, über mir und unter mir. O Allah, schenke mir Licht.)‘“ (Überliefert von Muslim, 763)
- Beim Betreten der Moschee sollte man zuerst mit dem rechten Fuß eintreten und die Worte sprechen, die vom Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) überliefert wurden:
Abu Humayd oder Abu Usayd (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete: Der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Wenn einer von euch die Moschee betritt, soll er sagen: ‚Allahumma iftah li abwab rahmatika‘ (O Allah, öffne mir die Tore Deiner Barmherzigkeit), und wenn er sie verlässt, soll er sagen: ‚Allahumma inni as'aluka min fadlika‘ (O Allah, ich bitte Dich um Deine Gnade).“ (Überliefert von Muslim, 713)
Einigen Berichten zufolge werden die Worte „Bismillah, Allahumma salli 'ala Muhammad“ (Im Namen Allahs, o Allah, segne Muhammad) jedem Satz vorangestellt. (Siehe At-Tirmidhi, 314; Ibn Majah, 771. Von Al-Albani in Sahih Ibn Majah, 625, als authentisch eingestuft.)
Haywah ibn Shurayh (möge Allah ihm gnädig sein) sagte: „Ich traf 'Uqbah ibn Muslim und sagte zu ihm: ‚Ich habe gehört, dass du von 'Abdullah ibn 'Amr ibn Al-'As überliefert hast, dass der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) beim Betreten der Moschee sagte: „A'udhu Billah il-'Athim wa bi wajhihi'l-karim wa sultanihi'l-qadim min Ash-shaytan ir-rajim (O Allah, ich suche Zuflucht bei Deinem edlen Antlitz und Deiner ewigen Autorität vor dem verfluchten Satan).‘‘ Er fragte: ‚Ist das alles?‘ Ich antwortete: ‚Ja.‘“ Er sagte: „Und als er das sagte, sagte der Teufel: ‚Er ist den ganzen Tag vor mir beschützt.‘“ (Überliefert von Abu Dawud, 466; als authentisch eingestuft von Scheich Al-Albani in Sahih Abu Dawud, 441)
- Wenn ein Muslim die Moschee betritt, sollte er sich erst hinsetzen, nachdem er zwei Rak'ahs gebetet hat, um die Moschee zu „grüßen “.
Abu Qutadah As-Sulami (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Wenn einer von euch die Moschee betritt, soll er zwei Rak'ahs beten, bevor er sich hinsetzt.“ (Überliefert von Al-Bukhari, 443; Muslim, 714)
Abu Dawud (455) überlieferte, dass Aischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte: Der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) befahl, dass in jeder Nachbarschaft Moscheen gebaut und diese gereinigt und parfümiert werden sollten. (Als authentisch eingestuft von Al-Albani in Sahih Abu Dawud, 437.)
- Die Moschee sollte von denjenigen gereinigt und parfümiert werden, die dazu in der Lage sind:
Abu Dharr (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überlieferte, dass der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Mir wurden die guten und schlechten Taten meiner Umma gezeigt, und ich fand, dass zu den besten ihrer Taten das Entfernen eines schädlichen Gegenstands von der Straße gehörte, und ich fand zu den schlechtesten ihrer Taten, dass sie Schleim in der Moschee zurückließen und ihn nicht begruben.“ (Überliefert von Muslim, 555)
- In der Moschee darf man seine Stimme nicht erheben, auch nicht beim Rezitieren des Korans, da dies einen der Gläubigen stören könnte.
Abu Sa'id (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete: Der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) begab sich in der Moschee in den I'tikaf (die Abgeschiedenheit oder den Rückzug zum Gebet) und hörte die Gläubigen lautstark den Koran rezitieren. Er zog den Vorhang zurück und sagte: „Jeder von euch ist im Gebet mit seinem Herrn, so stört einander nicht und übertönt einander nicht beim Rezitieren des Korans“ – oder er sagte: „beim Gebet“. (Überliefert von Abu Dawud, 1332; als authentisch eingestuft von Al-Albani in Sahih Abu Dawud, 1183)
- Er sollte die Moschee mit dem linken Fuß zuerst verlassen und dabei das vom Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) überlieferte Bittgebet sprechen.
Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Wenn jemand von euch die Moschee betritt, soll er den Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) segnen und sagen: ‚Allahumma iftah li abwab rahmatika‘ (O Allah, öffne mir die Tore Deiner Barmherzigkeit). Und wenn er sie verlässt, soll er den Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) segnen und sagen: ‚Allahumma i'simni min Ash-Shaytan ir-rajim‘ (O Allah, beschütze mich vor dem verfluchten Satan).“ (Überliefert von Ibn Majah, 773. Dieser Hadith wurde von Al-Albani in Sahih Al-Jami', 515, als authentisch eingestuft.)